Ihr Schornsteinfegermeister
Alexander Funk
Wichtige Änderungen für Sie!
Veränderungen im Schornsteinfegerwesen aufgrund des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens
ab 2013 gilt:
· Die Feuerstättenschau wird künftig zweimal in sieben
Jahren durchgeführt.
· Im Zuge der Feuerstättenschau wird ein Feuerstättenbescheid
erlassen. Nach der Kehr- u. Überprüfungsordnung
stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest,
welche Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten zu
welchem Termin durchzuführen sind.
· Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung
der Arbeiten wechselt vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
auf Sie als Hauseigentümer.
Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen unabhängig
von diesen Änderungen auch weiterhin eine
unbürokratische und fristgerechte Abwicklung aller
Arbeiten an, damit Sie sich auch künftig in Ihren
eigenen vier Wänden sicher fühlen können.
· Reinigung von Feuerstätten und Verbindungsstücken
· Ausstellung von Energieausweisen
· Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) an Gebäuden
· Gebäudethermographie
· Sachverständigennachweis in Verbindung mit der
Beantragung von Fördermitteln
· Energetische Beratung in Bezug auf Schwachstellen
der Gebäudehülle und Anlagentechnik
· Erarbeitung von Sanierungskonzepten
· Planung, Projektierung und Verkauf von Rauchmeldern
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich an!
ZUM GLÜCK GIBT´S DEN
SCHORNSTEINFEGER
Energieausweis!
Sie wollen wissen wie Ihr Wohngebäude energetisch eingestuft wird?
Dann bestellen Sie jetzt den für 10 Jahre gültigen verbrauchs- oder bedarfsabhängigen Energieausweis.
Am 01.05.2014 trat die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2014) in Kraft. Diese beinhaltet die Pflicht des Energieausweises für Wohngebäude im Bestand bei Vermietung und Verkauf.
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
1. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist eine sehr umfangreiche Analyse des Gebäudes, Anlagentechnik und seiner Schwachstellen. Er bedarf eines Begehungstermins am Objekt.
2. Der kostengünstigere verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser ist eine vereinfachte und schlichte Form der Darstellung des Verbrauches.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, sind nur Bedarfsausweise zulässig.
Was kostet der Energieausweis?
Verbrauchausweis:
Pro Gebäude 160,00 EURO, wenn dieses nur mit einer Energiequelle beheizt wird. Bei dezentraler Beheizung 160,00 EURO für die erste Wohnung und jede weitere Wohnung 30,00 EURO
=> die Datenerhebung erfolgt durch den Antragsteller
Bedarfsausweis:
Pro Gebäude bis zu zwei Wohneinheiten ab 450,00 EURO für jede weitere Wohnung 30,00 EURO
Alle Preise freibleibend inklusive gültiger Mehrwertsteuer.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr neutraler Gebäudeenergieberater
Alexander Funk