Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Alexander Funk

WETTBEWERB im SCHORNSTEINFEGERHANDWERK

Wichtige Änderungen für Sie!

Veränderungen im Schornsteinfegerwesen aufgrund des

EU-Vertragsverletzungsverfahrens

 

ab 2013 gilt:

 

·        Die Feuerstättenschau wird künftig zweimal in sieben

Jahren durchgeführt.

 

·        Im Zuge der Feuerstättenschau wird ein Feuerstättenbescheid

erlassen. Nach der Kehr- u. Überprüfungsordnung

stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest,

welche Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten zu

welchem Termin durchzuführen sind.

 

·        Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung

der Arbeiten wechselt vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

auf Sie als Hauseigentümer.

 

Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen unabhängig

von diesen Änderungen auch weiterhin eine

unbürokratische und fristgerechte Abwicklung aller

Arbeiten an, damit Sie sich auch künftig in Ihren

eigenen vier Wänden sicher fühlen können.


Erweitertes Leistungsangebot

Zusätzlich zu dem Ihnen bekannten
Leistungsspektrum können wir für Sie anbieten:

 

· Reinigung von Feuerstätten und Verbindungsstücken
· Ausstellung von Energieausweisen
· Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) an Gebäuden
· Gebäudethermographie
· Sachverständigennachweis in Verbindung mit der 
  Beantragung von Fördermitteln
· Energetische Beratung in Bezug auf Schwachstellen
  der Gebäudehülle und Anlagentechnik
· Erarbeitung von Sanierungskonzepten
· Planung, Projektierung und Verkauf von Rauchmeldern


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich an!

ZUM GLÜCK GIBT´S DEN
SCHORNSTEINFEGER

 


Energieausweis

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Energieausweis!

Sie wollen wissen wie Ihr Wohngebäude energetisch eingestuft wird?
Dann bestellen Sie jetzt den für 10 Jahre gültigen verbrauchs- oder bedarfsabhängigen Energieausweis.
Am 01.05.2014 trat die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2014) in Kraft. Diese beinhaltet die Pflicht des Energieausweises für Wohngebäude im Bestand bei Vermietung und Verkauf.
 
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
 
1. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist eine sehr umfangreiche Analyse des Gebäudes, Anlagentechnik und seiner Schwachstellen. Er bedarf eines Begehungstermins am Objekt.
 
2. Der kostengünstigere verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser ist eine vereinfachte und schlichte Form der Darstellung des Verbrauches.
 

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, sind nur Bedarfsausweise zulässig.
 
Was kostet der Energieausweis?
 
Verbrauchausweis:

Pro Gebäude 160,00 EURO, wenn dieses nur mit einer Energiequelle beheizt wird. Bei dezentraler Beheizung 160,00 EURO für die erste Wohnung und jede weitere Wohnung 30,00 EURO
=> die Datenerhebung erfolgt durch den Antragsteller

Bedarfsausweis:

Pro Gebäude bis zu zwei Wohneinheiten ab 450,00 EURO für jede weitere Wohnung 30,00 EURO

 

Alle Preise freibleibend inklusive gültiger Mehrwertsteuer.

 
 
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Ihr neutraler Gebäudeenergieberater

 

Alexander Funk





Bundesland: Baden-Württemberg
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Alexander Funk

Schornsteinfegermeister - Gebäudeenergieberater (HWK)
Messelbergstraße 13
73084 Salach
Tel.: 07162-9445294
Fax.: 07162-9445298
Homepage: Klick
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Mobil.: 0174-1087953

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