Ihr Schornsteinfegermeister
Alexander Funk
Wichtige Änderungen für Sie!
Veränderungen im Schornsteinfegerwesen aufgrund des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens
ab 2013 gilt:
· Die Feuerstättenschau wird künftig zweimal in sieben
Jahren durchgeführt.
· Im Zuge der Feuerstättenschau wird ein Feuerstättenbescheid
erlassen. Nach der Kehr- u. Überprüfungsordnung
stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest,
welche Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten zu
welchem Termin durchzuführen sind.
· Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung
der Arbeiten wechselt vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
auf Sie als Hauseigentümer.
Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen unabhängig
von diesen Änderungen auch weiterhin eine
unbürokratische und fristgerechte Abwicklung aller
Arbeiten an, damit Sie sich auch künftig in Ihren
eigenen vier Wänden sicher fühlen können.